Beitritterklärung einfach herunterladen, Ausfüllen, Unterschreiben und bei
Andree Borchers Mühlenblick 8 oder
Berno Winkel Hinter dem Dorfe 7 abgeben.
Beitrittserklärung + SEPA_Lastschriftmandat
Beitragsordnung für den gemeinnützigen Verein
Kulturgemeinschaft Sierße e.V.
Beitragsordnung vom
01.01.2025
§1 Allgemeines
Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht
werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach-oder
anders geartete Leistungen.
Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt,
und sie ist damit auch für diese verbindlich.
§2 Höhe der Mitgliedsbeiträge
1. Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt 2 Euro pro Monat = 24 Euro pro Kalenderjahr.
§3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht
1. Der Vorstand kann, insbesondere zum Zweck der Mitgliedergewinnung, Beitragsermäßigungen genehmigen.
Die Beitragsermäßigungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr.
2. Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den
Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen.
§4 Regelung
1. Der Jahresbeitrag ist bis zum 05.03. eines jeden Kalenderjahres zu entrichten
2. Bei Vereinseintritt nach dem 31.05. ist der monatlich anteilige Beitrag des laufenden Kalenderjahres mit Beginn
des Beitragsmonats zu zahlen. Bei Vereinseintritt vor dem 31.05. ist der volle Jahresbeitrag zu leisten.
3. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Schluss des Geschäftsjahres zulässig.
4. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten
Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
5. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche
Mahnung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird.
6. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite
schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von
EUR 5,00 berechnet.
7. Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied welches den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung entrichtet
hat, aus dem Verein auszuschließen.
8. Die Mitglieder-und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten
der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
9. Die Beiträge werden per SEPA Lastschrift eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA--
Lastschriftmandat. Von diesem Verfahren kann nur in begründeten Einzelfällen und aufgrund eines
Vorstandsbeschlusses abgewichen werden.
10. Mitgliedern, deren Beiträge nicht im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens eingezogen werden, sollen die
durch andere Zahlungsweise entstehenden Mehrkosten zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag belastet werden.
§5 Zahlung und Fälligkeit
1. Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 05.03.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht,
und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme.
3. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied
zu tragen. Rückverrechnungsgebühren werden zu Lasten des Mitgliedes verbucht.
§6 Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist die Zahlung nur auf die folgenden Konten zulässig.
Volksbank eG BIC GENODEF1WFV IBAN DE16 2709 2555 3516 1655 00
Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
§7 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch den Vorstand. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit,
bis durch den Vorstand eine Änderung beschlossen wird.
Sierße, den 19.01.2025
Der Vorstand